Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“. Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es gibt zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung(Stellplatzgröße: 351 cm x 600 cm). Der Parkplatz ist 50 m vom Eingang entfernt.
- Der Weg zwischen Eingang und Parkplatz ist 250 cm breit und von der Oberflächenbeschaffenheit erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar. Es gibt eine Längsneigung von max. 7 % auf 5 m.
- Der Zugang ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle) möglich.
- Außenwege sind mindestens 150 cm breit.
- Der Kassecounter ist an der niedrigsten Stelle 85 cm hoch.
- Es gibt auch Spielbereiche, die auch mit dem Rollstuhl befahrbar (Bodenbelag Asphalt, Gummi, einfugige Platten etc.) sind.
- Es gibt Spielgeräte, die für Rollstuhlfahrer zugänglich und nutzbar sind.
Prüfbericht:
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